Islam – Politreligion und totalitäre Ideologie ?

Beiträge zur Islam-Aufklärung
Islam – Politreligion und totalitäre Ideologie?
mit 5 Kommentaren

– Elf Aspekte einer neuen Gefahr für die Demokratie –

Der Islam ist nicht nur privater Glaube und Religiosität, sondern auch Gesellschaftsideologie mit eigener Werte- und Rechtsordnung und mit Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch. Er ist also nicht nur Religion, sondern auch Politreligion und totalitäre Ideologie, die sich weltweit ausbreitet und die Welt erobern will.
Zum Islam gehören
(1) ein oberster Führer und Gesetzgeber mit Doppelgesicht
(2) ein dualistisches Weltbild
(3) die Zusicherung der Macht und des Endsiegs
(4) eine Rechtsordnung mit differenzierter Rechtsträgerschaft
(5) Erlaubnis zum Töten, zu Körperstrafen und Blutgeld
(6) Eroberungsstrategien: Legalitätstaktik, taqiya, Gewalt
(7) Verachtung, Unterdrückung und Vernichtung von Juden und Christen
(8) ein Sanktions- und Verführungsinstrumentarium
(9) die Einschränkung von Medien- und Meinungsfreiheit
(10) Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft
(11) Regression und Patriarchalismus
Ein fortschreitender Verharmlosungsdiskurs in Politik, Kirchen, Medien, Finanz- und Wirtschaftswelt fördert die Expansion des Islam auf regionaler und globaler Ebene, z.B. in Frankfurt-Hausen, Köln-Ehrenfeld und bei den Vereinten Nationen.

(1) Der oberste Führer im Islam ist Allah. Nach seiner Selbstauskunft im Koran ist er ein Willkürgott mit Herrschaftsmonopol und Wahrheitsanspruch. Er ist oberster Gesetzgeber des Allah-Gesetzes im Koran, beispielhaft praktiziert und erläutert von Mohammed, beschrieben in der Sunna und ausgedeutet durch muslimisch-theologische Autoritäten in der Scharia. Allah hat ein Doppelgesicht: eine Seite des Friedens und der Barmherzigkeit, die andere voll Hass, Sadismus und Gewalt. Zum Beispiel erschafft Allah laut Koran Menschen von Geburt an für die Hölle (32:13 und 11:119). Ungläubigen schenkt er ein besonders langes Leben, damit sie an Sünde zunehmen und von ihm bestraft werden können (3:177). Er führt in die Irre, wen er will (6:39 u.v.a.), er übt Rache (3:4) und „ist der beste derer, die Ränke (Intrigen, Machenschaften) schmieden“ (3:55). Er vermehrt das Höllenfeuer, sobald es schwächer wird (17:97). Meister von Irrleitung, Rache, Intrigen, Höllenfeuer ist nach der Lehre des Christentums der Satan. Das islamische Gottesbild ist fundamental anders als das christliche mit dem Gott der Liebe und Barmherzigkeit. Wie Allah so hat auch der Islam ein Doppelgesicht: eine Seite des Friedens und eine der Gewalt, auf die ich bei den Eroberungsstrategien (6) eingehe.

(2) Der Islam vertritt ein dualistisches Weltbild: das Haus des Islam (dar al-islam), das nur dort sein kann, wo der Islam herrscht, und das Haus des Krieges (dar al-harb) mit nicht-islamischer Mehrheit, das in ein Haus des Islam umzuwandeln ist. In der Übergangszeit, im Haus des Vertrages (dar al-ahd), befinden sich Deutschland, Europa und Amerika jetzt. Die Mitarbeit bei der Umwandlung der Welt in ein Dar al-Islam gehört zu den Pflichten eines jeden Muslim.

(3) Wie in anderen totalitären Systemen, z.B. im Nationalsozialismus, ist die Gefolgschaft des Führers mit Macht ausgestattet, und der Endsieg ist ihr und der Ideologie zugesichert. Im Islam gilt das für die Umma, von der ihr Führer sagt: „Ihr seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Allah.“ (Koran 3:110) Dreimal verspricht Allah mit denselben Worten den Sieg des Islam: „Er ist es, der seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit beauftragt hat, um ihr die Oberhand zu verleihen über alle anderen Religionen.“ (9:33, 48:28, 61:9) Der 4. Kalif der Ahmadiyya sagte dazu: „Ich bin sicher, dass wenn der Endsieg des Islams kommt – und er wird bestimmt kommen -, dies durch die Ahmadiyya der Fall sein wird.“ (Weißes Minarett, 5/6, 1999, S. 18) Der 5. Kalif behauptete in einer Rede auf der Jalsa Salana in Mannheim 2008: „Der Sieg wird uns geschenkt werden.“ „Ahmadiyya wird die Oberhand auf der ganzen Welt erzielen.“

(4) Das islamische Rechtsystem (Scharia) basiert auf dem Grundsatz der Verschiedenheit von Frau und Mann, Muslim und Nicht-Muslim. Das trägt zum Erhalt und zur Verfestigung der tradierten Geschlechterrollen bei, zur hierarchischen Ordnung mit Vorherrschaft des Mannes und zum Erhalt bzw. zur Wiederkehr des Patriarchalismus. Nicht-Muslime haben weniger Rechte und sind Menschen zweiter Klasse. Der Islam ist gegen das Grundprinzip der Rechtsgleichheit aller Menschen und damit gegen Gleichberechtigung. Im Unterschied dazu fordert der Grundsatz der Gleichheit im deutschen Recht Gleichberechtigung für alle. Die Rechtsordnungen der Scharia und der westlichen Demokratien sind nicht kompatibel, auch nicht die Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen und die islamischen Menschenrechtserklärungen: AEMRI des Internationalen Islamrates von 1981 und Kairoer MRE der OIC von 1990. (Schröter: Das Gesetz Allahs, S. 186-212).

(5) Das Gesetz Allahs kennt – wie alle totalitären Rechtssysteme – kein absolutes Tötungsverbot – im Unterschied zur Botschaft Jesu. Drei Verse im Koran erlauben das „Töten bei Berechtigung“: „(…) und tötet nicht den Menschen, den Allah für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung“ (6:151, auch 17:33 und 25:68). Die Ausnahmeregelung ist mehrfach in der authentischen Sunna von Muslim und Bukhari erklärt, z.B.: „Das Blut eines Muslim darf nur in drei Fällen legitimer Weise vergossen werden: wenn es um einen älteren Ehebrecher geht, als Strafe für einen Mord und bei demjenigen, der von seiner Religion abfällt und seine Gemeinschaft verlässt.“ Das Töten von Juden, Christen und Atheisten ist nicht an diese Begrenzung gebunden, wie die Gewaltbefehle Allahs im Koran und das Vorbild Mohammed zeigen.
Das islamische Strafrecht erlaubt brutale Körperstrafen (Auspeitschen, Abhacken der Körperglieder, Steinigung, Kreuzigung), es gestattet ersatzweise die Zahlung von Blutgeld (diya). Bei seiner Berechnung ist z.B. nach dem iranischen Strafrecht in der Fassung von 1991 die islamische Frau nur halb soviel wert wie der islamische Mann und weniger wert als sein linker Hoden (Art. 435). Nicht-Muslime sind noch weniger wert. Das islamische Strafrecht, wenn auch unterschiedlich in islamischen Ländern, zeigt besonders deutlich, dass der Islam eine Werteordnung hat, die mit unserer auf jüdisch-christlich-humanistischen Werten basierenden Ordnung nicht vereinbar ist.

(6) Zu den Eroberungsstrategien gehören die taqiya, das ist die Verschleierung des wahren politischen Zieles, außerdem die Legalitätstaktik und die Gewalt. Das Missionierungs- und Eroberungsgebot ist Pflicht aller Gläubigen. Der Koran schreibt vor: „O ihr, die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen von den Ungläubigen, die in eurer Nähe sind. Sie sollen von eurer Seite Härte spüren.“ (9:123) „So erlahmt nicht und ruft nicht zum Frieden, wo ihr die Oberhand haben werdet.“ (47:35) Allahs 67 Kampfbefehle im Koran (qitalun, qatala = Kampf / Kämpfen mit der Waffe, um zu töten) richten sich an alle Muslime. Zwei Beispiele: „O Prophet, sporne die Gläubigen zum Kampf an. Wenn es unter euch auch nur zwanzig gibt, die standhaft sind, werden sie zweihundert besiegen. Und wenn es unter euch hundert gibt, werden sie tausend von denen, die ungläubig sind, besiegen.“ (8:65) „Kämpft gegen sie, bis es keine Verführung mehr gibt und bis die Religion nur noch Allah gehört.“ (2:193 und 8:39)
Beteuerungen islamischer Vereinigungen in Deutschland, sie stünden auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes, dürften überwiegend Lippenbekenntnisse und Propaganda sein. Die Legalitätstaktik gilt nur befristet, nur solange die Muslime in der Minderheit sind, also im dar-al-ahd. Danach gilt die Scharia.

(7) Für andere Religionen gilt im Islamland Missionierungsverbot. Nirgendwo auf der Welt werden so viele Christen verfolgt, gefoltert und ermordet wie dort. Die Entwertung der Juden ist Bestandteil des Allah-Gesetzes, das Juden als „Affen und Schweine“ diffamiert (2:65, 5:60, 7:166). Ihre Vertreibung und Vernichtung wird seit Mohammed vollzogen. Laut Koran haben Juden und Christen einen Sonderstatus: Als „Schutzbefohlene“ (ahl al-dhimmi) müssen sie „Tribut entrichten als Erniedrigte.“ (9:29) Folglich mussten sie der islamischen Herrschaft Kopf- und Landsteuer (jiziya und haradsch) zahlen und garantierten damit früher weitgehend die Einnahmen des islamischen Staates. Außerdem waren sie, wie schon das Dekret des Kalifen Umar vom Anfang des 8. Jahrhunderts zeigt, von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, ihre Zeugenaussagen gegen Muslime waren nichtig, für das Töten von Christen und Juden hatten Muslime nur eine niedrige Geldstrafe (diya) zu zahlen, der Bau von Kirchen und Synagogen war verboten. Viel hat sich bis heute im Islamland nicht geändert, wie wir besonders aus der Arbeit von Menschenrechtsorganisationen wissen. Politiker und Medien schweigen weitgehend dazu.

(8) Zum Sanktions- und Verführungsinstrumentarium gehören das Androhen von höllischen Strafen und das Versprechen paradiesischer Belohnung. Der Koran enthält viele sadistische Beschreibungen der Höllenqualen und ist insofern mehr ein Drohbuch als eine Frohbotschaft. Allah verspricht als Getränk „stinkenden Eiter“ (38:57) und Essen vom „Saqqum-Baum“, „der wie geschmolzenes Erz in den Bäuchen kocht“. (44:43f) Und: „Sooft ihre Häute gar sind, tauschen Wir ihnen andere Häute (dagegen) ein, damit sie die Pein kosten.“ (4:56) Ralph Giordano spricht mit Recht von der „Lektüre des Schreckens“.
Das Paradies für die muslimischen Männer beschreibt der große islamische Theologe Jalal Al-Din al-Suyuti (gest. 1505), der sich dabei auf mehrere Koranverse stützt, so: „Jedes Mal wenn wir mit einer Huri schlafen, erleben wir sie als Jungfrau. Außerdem wird der Penis der Auserwählten nie erschlaffen, die Erektion ist immerwährend (…). Jeder der Erwählten wird mit siebzig Huris verheiratet sein, zusätzlich zu den Frauen, die er auf Erden geheiratet hat, und eine jede von ihnen wird eine köstliche Vagina haben.“ (Schröter: Das Gesetz Allahs. S. 233) Mit derartigen Produkten aus islamischem Männer-Wunschdenken wird seit 1400 Jahren für das islamische Martyrium geworben. Tod, Sexualität und Paradies werden für Machtpolitik instrumentalisiert. So importierte der Iran während des iranisch-irakischen Krieges 500.000 Plastikschlüssel aus Taiwan. Zwölfjährige Jungen, die in die Minenfelder geschickt wurden, bekamen je einen Schlüssel um den Hals gehängt, verbunden mit dem Versprechen, er werde ihnen die Tore zum Paradies öffnen. Neu sind die Ausbildung und der Einsatz von Frauen. Das Institut für Islamfragen verbreitet die folgende Nachricht aus dem Iran: Die fünfte Einheit der Selbstmordattentäter bestehe zu 30% aus Frauen. Eine Selbstmordkandidatin sagte dazu: „Ich habe mich als Freiwillige angemeldet, um den Islam überall zu verteidigen, insbesondere im Iran. Ich habe meinen Namen und den Namen meiner Tochter eingetragen. Meine Tochter ist zwei Jahre alt. Falls sie bei einem Attentat stirbt, wird ihr Leben verlängert (im Paradies).“ Der islamische Begriff des Märtyrertums unterscheidet sich fundamental vom christlichen. Der Koran ist der Nährboden des islamischen Terrorismus und privilegiertes Lehrbuch in Moscheen. Der Koran ist das Problem, inzwischen weltweit.

(9) Die Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit ist Bestandteil jedes totalitären Systems, so auch des islamischen, wie die Bedrohung von islamkritischen Karikaturisten und Autoren zeigt. Andererseits nutzen totalitäre Systeme freie Medien auf dem Weg zur Macht. Sowohl islamische Ideologen als auch Vertreter der Pro-Islam-Lobby sponsern westliche Medien und instrumentalisieren sie für die Islamisierung weltweit, z.B. Jürgen Todenhöfer.

(10) Aufgabe der Wissenschaft ist unabhängige, ergebnisoffene Forschung. Dass die Freiheit der Wissenschaft mit dem Islam unvereinbar ist, demonstrierte soeben der Koordinierungsrat der Muslime (KRM), dem die vier größten islamischen Organisationen in Deutschland angehören. Er trat aus dem Beirat des Centrums für Religiöse Studien (CRS) an der Universität Münster aus mit der Begründung, Prof. Muhammad Sven Kalisch, der erste Lehrstuhlinhaber für Religion des Islams, würde Grundlagen des Islam in Zweifel ziehen und könne daher keine Lehrer mehr ausbilden. NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) versprach die Einrichtung einer neuen Professur mit Votum des KRM. (DIE WELT, 17.09.2008, u.a.) Kalisch fürchtet jetzt um sein Leben.

(11) Totalitäre Systeme bewirken durch Indoktrination und Propaganda geistige und psychische Regression und Vernichtung der Autonomie des Individuums und verführen zu Unterwerfung und Gehorsam. Autoritäre Ideologien haben auch gewisse Attraktion. So könnte bei der Pro-Islam-Lobby eine geheime Sehnsucht nach der Wiederkehr von Patriarchalismus und nach Führung und Bevormundung motivierend sein.

Schluss: Recht zum Widerstand
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang GG Art. 4(2), der die ungestörte Religionsausübung garantiert. Mit ihm und mit Hilfe des Baurechts wird der Bau so genannter islamischer „Gebetsstätten“ und „Gotteshäuser“ gefordert und bewilligt, auch mit monumentalem Ausmaß. Aber Moscheen sind Demonstrationen von Macht und Herrschaft, Lehrstätten des Allah-Gesetzes und Stützpunkte islamischer Eroberung. Zu beobachten ist diese Entwicklung besonders gut bei dem Mammut-Moschee-Projekt der DITIB in Köln-Ehrenfeld und dem türkisch-pakistanischen schiitischen Projekt in Frankfurt-Hausen, wo es schon eine sunnitische und eine schiitische Moschee gibt. Das neue Zentrum soll die größte der 34 bereits existierenden Moscheen in Frankfurt werden. In Köln kommt hinzu, dass es sich um die Einrichtung einer Enklave des türkischen Staates handelt mitten im Herzen der Dom-Stadt. Auch beim islamischen Kopftuch, das ein politisches Symbol ist und kein religiöses, (Schröter: Mohammeds deutsche Töchter. S. 241-261) und bei der Einschränkung der Freiheit von Frauen und Mädchen wird GG Art. 4 bemüht. Im Grunde hat der Islam gar kein Recht auf Religionsfreiheit, da er keine Religion im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern eine Politreligion mit eigener Staats-, Rechts- und Werteordnung. An ein solches Gebilde haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes 1948/49 nicht gedacht. Islamische Anführer und Pro-Islam-Lobby benutzen die Religionsfreiheit als Instrument, um mit der Scharia das deutsche Rechtssystem zu unterwandern. Zu beobachten ist eine schleichende Schariatisierung, sowohl hierzulande wie in England, Kanada und sogar im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Missachtet wird bei uns besonders Art. 18 GG, der die Freiheitsrechte einschränkt, wenn sie „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Besonders wichtig ist Art. 20 (4) GG geworden, der lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Im Grundgesetz wird durch die sog. Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 vorgesorgt gegen Bestrebungen, den Art. 1 und den Art. 20 zu ändern. Art. 79 (3) lautet: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche (…) die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Der Widerstand wächst, aber auch die Gefahr für die Demokratie.

1999 erklärte der Imam von Izmir: „Dank eurer Gesetze werden wir euch beherrschen.“ (Kelek: Die fremde Braut. S. 253). Prophetisch sagte Dr. Carlo Schmidt, Abgeordneter des Parlamentarischen Rates, in seiner Rede über das Grundgesetz am 8. Sept. 1948: „Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Ja, ich möchte weiter gehen. Ich möchte sagen: Demokratie ist nur dort mehr als ein Produkt einer bloßen Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben. Wenn man aber diesen Mut hat, dann muss man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“ Möge der Mut zu dieser Intoleranz und zum Widerstand gegen die Islamisierung und deren fortschreitende Verharmlosung wachsen, damit sich die Voraussage des Imam von Izmir nicht realisiert. Möge die Aufklärung über die Politreligion Islam die Erkenntnisblindheit und die unkritischen Kräfte besiegen.

Dr. Hiltrud Schröter, Sept. 2008

Sachbücher zum Islam von Hiltrud Schröter:
Das Gesetz Allahs. Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum. Ulrike Helmer Verlag, Königstein 2007, 19,90€
Arabesken – Studien zum interkulturellen Verstehen im deutsch-marokkanischen Kontext. Verlag Peter Lang, Frankfurt/Main u. a. (1)1997, (3)2005, 39€. Die Dissertation wurde mit dem Elisabeth-Selbert-Preis des Landes Hessen ausgezeichnet.
Ahmadiyya-Bewegung des Islam. Verlag Hänsel-Hohenhausen, Deutsche Hochschulschriften 1206, Frankfurt/Main (1)2002, (4)2005, 18€
Mohammeds deutsche Töchter. Bildungsprozesse, Hindernisse, Hintergründe. Ulrike Helmer Verlag, Königstein / Taunus, (1)2002, (2)2003, 20€
Allahs Irrleitung. Beitrag Schröters in Armin Geus, Stefan Etzel (Hrsg.): Gegen die feige Neutralität. Beiträge zur Islamkritik. Basilisken-Presse, Marburg / Lahn 2008. 24€

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Gefällt mirSei der Erste, dem dieser gefällt. Geschrieben von schroeter
September 30, 2008 um 14:04 pm
Veröffentlicht in Uncategorized
.« Kölner ToleranzOffener Brief an die Deutsche Bischofskonferenz zum Moscheebau ».5 Antworten
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DIKTATUR KANN MAN NICHT REFORMIEREN.
MAN KANN SIE NUR ÜBERWINDEN.

Den Islam kann man nicht reformieren.
Man kann den Islam nur überwinden !

http://islamprinzip.wordpress.com/about

Eckhardt Kiwitt
Freising
islamprinzip

September 30, 2008 um 23:53 pm
Es ist mir unbegreiflich, was ein Gott davon haben soll, sich derart mit den Menschen zu belustigen. Hört sich nicht gerade göttlich an. Eher wie ein böser Geist.
olaf61

Oktober 3, 2008 um 9:10 am
Islam will MACHT. Islam wurde geschaffen, um Macht über ungebildete Menschen zu erlangen.
Die Islamintegratoren wollen Macht.
Die Islamintegratoren wollen Macht ausüben über die ungebildeten Menschen in Europa und in zunehmenden Masse in der Welt durch die Globalisierung.
Nicht umsonst nennt die EU sich selbst “Globalplayer”.
logos

Oktober 9, 2008 um 15:11 pm
Der unsichtbare Kerker des Tugendterrors permanenter Kontrolle bei andressierter Angst vor der Höllenstrafe ist schwarze Pädagogik, all das umwabert das Kopftuch der Lehrerin und verunsichert und manipuliert traditionell muslimische, säkular-muslimische, ex-muslimische wie nichtmuslimische Mädchen und Jungen.

Alarmierendes höre ich da aus Baden-Württemberg, wo am 13. Mai 2009 eine Podiumsdiskussion FÜR das Lehrerinnenkopftuch statt finden soll, die Landesgruppe des Zentralrats der Muslime will alle Parteifraktionen ansprechen und motivieren, das Verbotsgesetz zum Lehrerinnenkopftuch (Fereshta Ludin 2004) zu kippen.

http://www.igmg.de/nachrichten/artikel/baden-wuerttemberger-muslime-kritisieren-kopftuchverbot-fuer-muslimische-frauen.html

“[Zitat IGMG] „Dieses Gesetz diskriminiert muslimische Frauen aufgrund ihres Glaubens, da es zwar religiöse Kleidung an Schulen verbietet, jedoch für christlich-abendländische Traditionen eine Ausnahmeregelung vorsieht”, kritisierte die Rechtsanwältin Ayse Akpinar. Das Kopftuchverbot sei verfassungswidrig.

Dieses Verbot zwinge die muslimischen Frauen sich entweder für den Beruf oder den Ausdruck ihres Glaubens zu entscheiden. Daher fordern die muslimischen Religionsgemeinschaften statt eines grundsätzlichen Verbots einer Einzelfallentscheidung. …

Laut Akpinar müssen Frauen frei entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Sie sprach sich gegen einen “Kopftuchzwang” wie im Iran und einen “Entblößungszwang” wie in der Türkei aus. Akpinar betonte, das Kopftuchverbot im Land verstoße gegen das grundgesetzlich verankerte Recht der freien Berufsausübung. …

Nach fünf Jahren sei es einem traurigen Jubiläum gleich, diese politische Diskussion wieder aufleben zu lassen. Die muslimischen Gemeinschaften haben zu diesem Zweck alle Landtagsfraktionen zu einer Podiumsdiskussion am 13. Mai eingeladen. “Wir hoffen, dass die fünf Jahre die Abgeordneten zum Nachdenken ermuntert haben”, sagte Riad Ghalaini (ZMD).”

weitere Quelle:
http://www.migazin.de/2009/04/09/baden-wurttemberg-muslimische-religionsgemeinschaften-fordern-abschaffung-des-kopftuchverbots-fur-

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