Eine Betrachtung moslemischer Kriminalität im Vereinigten Königreich und die Reaktion britischer Behörden – Teil III

Das Original ist im September 2010 unter dem Titel „A Consideration of Muslim Crime in the UK and the Response of the British Authorities“ auf der Webseite der English Defence League erschienen.

Übersetzung: BeforeDawn

Teil I

Teil II

Teil III

VI. Die Dunkelziffer und andere Feinheiten

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass es keine offizielle Kriminalitätsstatistik gibt, die die Täter nach ihrer Religion aufschlüsselt, was verhindert, dass sich Aussagen über die offizielle Rate bestimmter von Moslems begangener Straftaten machen lässt. Selbst wenn eine solche Statistik vorläge, stünde dennoch ihre Verlässlichkeit in Frage.

Damit eine Straftat überhaupt in der offiziellen Statistik erscheint, muss sie erst einmal angezeigt und dann zu den Akten genommen werden. Betrachten wir einmal jeden dieser Vorgänge für sich. Der erste, die Anzeige, bedarf eigentlich keiner Erläuterung, aber es ist doch nötig, ein wenig darüber nachzudenken. Damit eine Straftat angezeigt wird, muss es

ein Bewusstsein seitens des Opfers geben, dass überhaupt eine Straftat stattgefunden hat;
den Willen geben, die Straftat anzuzeigen.
In Bezug auf die beiden Beispiele aus Sektion III lässt sich sagen, dass es überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass eine Siebenjährige, bei der gerade eine FGM vorgenommen worden ist, weiß, dass ein Verbrechen gegen sie begangen worden ist. In ähnlicher Weise ist es überhaupt nicht selbstverständlich, dass ein vierzehn Jahre altes Mädchen, das unter Drogen gesetzt, bedroht, geschlagen und zum Sex gezwungen wurde, bereit ist, diese verschiedenen Straftaten der Polizei zu melden. Diese beiden Faktoren vermindern die Anzeigerate in einem Ausmaß, das sehr weitgehend von der Art der betreffenden Straftat selbst abhängt, aber nicht notwendigerweise von ihrer Schwere. Fast alle Einbrüche werden angezeigt, da dies die Voraussetzung für den Erhalt der Versicherungsleistung ist. Eine Vergewaltigung jedoch – die eine sehr viel schwerere Straftat darstellt – wird sehr viel seltener angezeigt, aus Gründen der Scham und des daraus resultierenden Wunsches, dass die Tatsache, vergewaltigt worden zu sein, nicht öffentlich gemacht wird.

Sodann ist die Frage, ob die fragliche Anzeige auch dazu führt, dass die Polizei sie als eine Straftat zu den Akten nimmt. Wenn die Polizei nicht davon überzeugt ist, dass überhaupt eine Straftat begangen worden ist, wird die Anzeige auch nicht aufgenommen werden und so wird sie vom amtlichen Standpunkt aus gar nicht existieren. Zusammen genommen führen diese beiden Vorgänge dazu, dass die tatsächliche Zahl der begangenen Straftaten bis hin zur offiziellen Veröffentlichung am Ende stark zusammengestaucht wird. Die Differenz zwischen beiden, also die Zahl der Straftaten, die „verloren gegangen sind“, wird als Dunkelziffer bezeichnet. Die Dunkelziffer ist die Quelle vieler Schwierigkeiten, die die Disziplin der Kriminologie plagen, und Kriminologen haben verschiedene Methoden entwickelt, um ihre Größe einschätzen zu können. Es taugt jedoch keine dieser Methoden dazu, der Dunkelziffer der moslemischen Straftaten beizukommen, die höchstwahrscheinlich der Aufmerksamkeit der Behörden entgehen.

Die angesprochenen Methoden sind Opferberichte (Straftaten aus der Sicht der Opfer) und Selbstauskünfte der Täter (die Straftaten aus der Sicht der Täter). Beide sind in bestimmten Kontexten und unter bestimmten Zielsetzungen nützliche kriminologische Mittel, vor allem die ersteren. Eine Erörterung der Stärken und Schwächen solcher Erhebungen würde dieses Dokument sprengen, deswegen möge es hier genügen zu sagen, dass es keinen Grund zu der Annahme gibt, dass sie gegenwärtig irgendein Licht auf den Teil der Dunkelziffer werfen, der uns hier interessiert, und auch nicht, dass dies je der Fall sein wird.

Wir haben damit einige entscheidende Punkte herausgearbeitet:

Infolge grundlegender methodischer Probleme ist es sehr schwierig, die Häufigkeit, mit der bestimmte Straftaten stattfinden, festzustellen.

Dies trifft vor allem für bestimmte Kategorien von Straftaten zu. Wie sehr deutlich geworden ist, gehören hierzu Straftaten, die die Opfer nicht als solche ansehen, und welche, die sie, aus welchen Gründen auch immer, sich weigern anzuzeigen. Kriminologische Untersuchen können dazu beitragen, in einigen Fällen die Lücken zu füllen, aber nicht in Bezug auf die Straftaten, an denen wir hier vor allem interessiert sind.
Ein beträchtlicher Anteil der niederträchtigsten und folgenreichsten moslemischen Straftaten (FGM, Zuhälterei usw.) ist von einer Art, die wahrscheinlich nie in einer offiziellen Statistik auftauchen wird, die also als solche auch zu keiner Strafverfolgung führen und noch weniger zu einer angemessenen Verurteilung.
Alle offiziellen Statistiken, die über diese Straftaten existieren, sind deswegen wahrscheinlich hoffnungslos unzuverlässig. Das bedeutet, dass hier nur von nichtamtlicher Seite Einschätzungen kommen können, dass deren Verlässlichkeit aber ebenfalls anzuzweifeln ist, besonders in Hinsicht auf solche Straftaten wie Zuhälterei.
Als Konsequenz aus der Tatsache, dass die einschlägigen offiziellen Statistiken keine Aufschlüsselung nach der Religion des Täters enthalten, sind wir darüber besorgt, dass es gegenwärtig für die Öffentlichkeit nicht möglich ist, eine Vorstellung darüber zu gewinnen, wie häufig Straftaten von Moslems begangen werden bzw. wie sehr der Anteil der involvierten Moslems überproportional ist. Natürlich trifft diese Unmöglichkeit auch auf die Kriminalität der Chinesen, der Armenier oder anderer zu. Es gibt jedoch keinen Grund für die Annahme, dass diese Gruppen besonders kriminell sind oder dass die Polizei dazu neigt, ihren kriminellen Aktivitäten gegenüber ein Auge zuzudrücken. Beides kann in Bezug auf die Moslems aber behauptet werden, so dass es scheint, dass wir keine andere Wahl haben als den Blick auf die unverhältnismäßig große Zahl der moslemischen Gefängnisinsassen zu richten, wie wir es in Sektion II dieses Dokuments getan haben. Aber auch hier gibt es Probleme. Selbst wenn wir das weiter oben dargestellte Problem der Islam-Konvertiten ignorieren, sind wir in folgender Hinsicht mit großen Schwierigkeiten konfrontiert:

– Ist die Tatsache, dass Moslems in der Population der Strafgefangenen dreifach überrepräsentiert sind, auch der Beweis dafür, dass – unter der Annahme, dass die Inhaftierung nach einer Straftat bei Moslems genau so hoch ist wie bei Nicht-Moslems – ihre Kriminalitätsrate generell dreimal höher ist?

– Oder ist die Kriminalitätsrate bei Moslems vielleicht zehnmal so hoch, unter der Annahme, dass bei ihnen die Wahrscheinlichkeit, inhaftiert zu werden, auf irgendeine Weise um ein entsprechendes Maß niedriger ist als bei Nicht-Moslems?

– Oder sind Moslems nicht krimineller als alle anderen, unter der Annahme, dass ein vorurteilsbeladenes Strafverfolgungssystem Moslems häufiger zu Gefängnisstrafen verurteilt?

(…)

VII. Einige vorweggenommene Antworten auf abzusehende Einwände

Da viele argumentative Einwände gegen dieses Dossier und seinen Inhalt im großen und ganzen vorhersehbar sind, werden wir hier versuchen, einige von ihnen zu entkräften, so dass es Menschen guten Willens, die den aufrichtigen Wunsch haben, sich mit den hier vertretenen Positionen auseinanderzusetzen, erspart bleibt, ihre Zeit damit zu verschwenden.

Werden Moslems von uns stigmatisiert?

„Stigmatisierung“ ist eine der häufigsten Beschuldigungen, die denen entgegengeschleudert werden, die es wagen, die Aufmerksamkeit auf die unerfreulichen Merkmale ideologisch geschützter Gruppen zu lenken. Wie viele solcher Anklagen hat auch diese keine wirkliche Bedeutung. Würden wir die jüdisch-orthodoxe Gemeinschaft des VK beschuldigen, dass unter ihnen bewaffnete Räuber überproportional vertreten sind, würden wir dann der Stigmatisierung beschuldigt werden? Offensichtlich nicht. Wir würden, und das zu Recht, der üblen Nachrede und der Verleumdung beschuldigt werden, aber nicht der Stigmatisierung. Wenn über eine Gruppe eine falsche Behauptung aufgestellt wird, dann erfüllt die Gegenbeschuldigung der „Stigmatisierung“ keinen sinnvollen Zweck, da die fragliche Gruppe sich dadurch weit wirkungsvoller verteidigen kann, dass sie darauf verweist, dass die Behauptung falsch ist.

Wenn man dies verstanden hat, ist es klar, dass der Vorwurf der „Stigmatisierung“ nur dann gemacht wird, wenn er sich gegen wahre Behauptungen richtet, und damit ist er ein implizites Zugeständnis, dass die aufgestellte Behauptung zutrifft. Wenn man darauf hinweist, dass die Moslems im VK sehr viel stärker als irgendeine andere Gruppe zu Terrorismus, Aufstand und Subversion neigen, dann behauptet man etwas, das nur sehr wenige Leute, die mit den Fakten vertraut sind, abstreiten werden. Stattdessen werden viele denjenigen, der dies behauptet, beschuldigen, er „stigmatisiere“ Moslems. Obwohl sie anscheinend glauben, dass sie damit etwas Substantielles und Bedenkenswertes sagen, sagen sie in Wirklichkeit nur, dass a) die aufgestellte Behauptung zutrifft, und b) dass es unfair ist, auf solche unangenehmen Wahrheiten hinzuweisen. Was uns angeht, so begnügen wir uns damit, korrekt zu sein, und überlassen es größeren Geistern, sich damit zu beschäftigen, was fair ist und was nicht.

Man beachte auch, dass die Anschuldigung, wir „schürten Hass“, im wesentlichen der Anschuldigung gleicht, wir stigmatisierten. Die Antwort darauf ist deshalb einfach nur eine leichte Variante des gerade Gesagten.

So etwas wie einen einheitlichen Islam gibt es gar nicht?

Oft, wenn sich die Aufmerksamkeit auf unschöne Aspekte des Verhaltens der Moslems richtet, sei es nun im VK oder sonst irgendwo, wird argumentiert, dass es den Islam überhaupt nicht gebe. Es sei sinnlos, über den Islam allgemeine Aussagen zu treffen. Es gebe viele unterschiedliche Formen des Islams. Nun es gibt so viele Formen des Islams wie es Moslems gibt. Man dürfe nicht einen abstrakten Islam postulieren, erzählen uns kluge Leute. Es gebe auch im VK riesige ethnische, kulturelle und linguistische Unterschiede bei den Moslems, und auch ganz allgemein überall in Westeuropa. Sei es deswegen nicht sinnlos, von den Moslems zu sagen, sie seien dies, aber nicht das, und schüre es nicht Hass, ein so kontroverses Thema wie Kriminalität auf Merkmale des Islam zurückzuführen?

Wenn Islam und Kriminalität nichts miteinander zu tun haben, dann sollten wir nicht bestimmte Muster, bestimmte Regelmäßigkeiten beobachten können, wenn wir uns die Kriminalität durch das Prisma des Islam betrachten. Oder anders formuliert, wenn man Kriminalität aus der Perspektive des Islam betrachtet, sollten genauso wenig bestimmte Ordnungsmuster in dem zugrundeliegenden Datenmaterial erkennbar werden, als wenn man es aus der Perspektive irgendeines anderen willkürlich gewählten und irrelevanten Parameters betrachtet.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung. Wenn wir im VK sämtliche Entscheidungen des Crown Court der letzten zwanzig Jahre durchgingen, um nach einem Beziehungsmuster zwischen dem Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Verurteilten und der Art der Straftaten, derer sie überführt wurden, Ausschau zu halten, was würden wir als Ergebnis erwarten? Dass alle Mörder Nachnamen hätten, die mit dem Buchstaben „G“ beginnen und alle Nachnamen von Vergewaltigern hätten den Anfangsbuchstaben „M“? Sicherlich nicht. Aus Gründen, sie so offenbar sind, das man sie nicht zu erklären braucht, würden wir erwarten, dass es absolut keine Beziehung zwischen den beiden Parametern gibt.

(…)

Wenn man aber feststellt, dass bestimmte Muster bei den Kriminalitätsraten und -arten in ganz Westeuropa mit seinen Hunderten von Millionen Menschen und vielen Millionen von Moslems feststellbar sind, wenn man den Islam als Parameter des Untersuchungsinteresses nimmt, und wenn man dann noch ausschließen kann, dass der Islam nur stellvertretend für eine andere Variable wie z. B. Armut (mehr darüber weiter unten) ist, dann muss der Islam als Risikofaktor für Kriminalität ernst genommen werden, sogar wenn die Art der Beziehung zwischen beiden noch nicht völlig geklärt ist. Ockhams Rasiermesser wird so nicht stumpf, am wenigsten durch die delikaten Empfindlichkeiten der Multikulturalisten.

Die Pionierarbeit und der immense politische Mut von Nicolai Sennels in Dänemark zeigen den Weg, auf dem sich die Rolle klären lässt, die der Islam dabei spielt, seine Anhänger kriminelle Handlungen begehen zu lassen. Können auch britische Psychologen und Kriminologen hierzu einen Beitrag leisten? Oder erschöpfen sich ihre intellektuellen Energien schon darin, das Wort Verbrechen (´tschuldigung, „Verbrechen“) in Anführungsstriche zu setzen?

Nur eine winzige Minderheit?

Wenn die unverhältnismäßige Kriminalitätsrate einer Gruppe von Einwanderern sich hartnäckig weigert, von den selbsternannten Verteidigern dieser Gruppe wegerklärt zu werden, dann taucht schließlich die unvermeidliche Behauptung auf, die Straftäter aus dieser Gruppe bildeten nur eine „winzige Minderheit“ in dieser fraglichen Gruppe und die „weitaus meisten“ seien gesetzestreue Bürger. Die traurige Vorhersagbarkeit und eigentümlich verführerische Natur dieser Behauptung lassen ihre Entlarvung als besonders wichtig erscheinen. Dies Verharmlosungsargument der „winzigen Minderheit“ enthält vier Behauptungen:

dass ein bestimmtes Problem, verursacht von einer bestimmten ethnischen/religiösen Gruppe in einer bestimmten Gesellschaft nur von einer „winzigen Minderheit“ in dieser Gruppe verursacht wird;
dass deswegen das Problem, wenn auch unangenehm, im großen und ganzen in den Griff zu kriegen ist, wenigstens prinzipiell;
dass es unfair ist, der problematischen Gruppe als ganzer die Schuld dafür zu geben, da ja die weitaus meisten der Gruppe nicht an dem fraglichen unglücklichen Verhalten beteiligt sind;
dass, egal ob man die Gruppe als ganze beschuldigt oder nicht, es unfair ist, etwas gegen die Gruppe als ganze zu unternahmen, da eine solche Kollektivstrafe viele Unschuldige treffen wird.
Das Hauptproblem dieser irregeleiteten Argumentation liegt in der impliziten Annahme, dass in einer gesunden und funktionierenden Gesellschaft es nur die allerkleinste Minderheit sein kann, die ernste Straftaten begehen, denn sogar in den am stärksten von Kriminalität betroffenen Gesellschaften werden schwere Straftaten nur von winzigen Minderheiten der Bevölkerung begangen. Sehen wir uns an, warum dies so sein muss. Während der Unruhen in Nordirland gab es annähernd 3500 interkonfessionelle Morde verschiedener Art, einschließlich der Morde an Zivilisten (Katholiken und Protestanten), an britischen Soldaten, Mitgliedern der IRA und der Mitglieder der paramilitärischen Loyalisten. Das sind im Durchschnitt 121 Morde pro Jahr des insgesamt 29jährigen Konflikts. Wenn wir die Bevölkerung von Nordirland mit durchschnittlich 1,25 Millionen während dieser Jahre ansetzen, dann kommen wir auf eine durchschnittliche interkonfessionelle Mordrate (was keine offizielle Zahl ist) von 9.68 pro Jahr pro 100.000 Menschen (die Mordrate im VK hat in den letzten Jahren ungefähr bei 1,2 pro Jahr pro 100.000 gelegen). Führt man eine ähnliche Analyse für Sri Lanka während des 27jährigen Bürgerkriegs durch (90.000 Tötungen, 27 Jahre, unter Annahme einer durchnittlichen Bevökerungsgröße von 18 Millionen während dieser Periode), ergibt sich eine Mordrate von 18.52 pro Jahr pro 100.000, also fast doppelt so hoch wie die während der nordirischen Unruhen.

(…)

Vergessen wir die Armut?

Es lässt sich kaum leugnen, dass die am leichtesten vorhersehbare und am stärksten reflexhafte aller „Entgegnungen“ auf die Behauptung, dass Moslems irgendwie zu kriminellem Verhalten prädisponiert sind, die ist, die auf die Armut hinweist. Leben nicht Moslems mit unverhältnismäßiger Wahrscheinlichkeit in Armut? Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass Unterschiede in den Kriminalitätsraten zwischen verschiedenen Populationen im wesentlichen von dem Grad an Armut abhängen, oder? Nun, leider sind die Dinge nicht so einfach. Obwohl Armut oft so angesehen wird, als sei sie eine Art Zauberstab, mit dem sich die angeblichen Ursachen alle Arten von gesellschaftlichen Übeln hinwegerklären lassen, kann man dies sicherlich nicht in Hinsicht auf Kriminalität sagen. Mit dieser Behauptung gibt es zwei Probleme. Das erste ist, dass es überhaupt nicht sicher ist, dass Kriminalität und Armut überhaupt in besonderem Maße bei Vergleichen zwischen unterschiedlichen Gruppen positiv korreliert sind. Das zweite Problem ist, dass eine solche positive Korrelation, selbst wenn sie bestünde, als solche in keiner Hinsicht irgendetwas über die Existenz oder die Natur einer kausalen Beziehung zwischen den beiden Variablen aussagen würde. Der erste Einwand kann an den Inhaftierungsraten der verschiedenen ethnischen Gruppen im VK hinreichend deutlich gemacht werden. Die Inhaftierungsrate der weißen Bevölkerung Großbritanniens ist höher als die der Chinesen, der Hindus oder der Sikhs. Jedoch weisen sowohl die britischen Chinesen als auch die britischen Inder höhere Armutsraten als die weiße britische Bevölkerung auf, was also heißt, dass sie gesetzestreuer sind, obwohl sie ärmer sind. In ähnlicher Weise scheinen britische Schwarze höhere Inhaftierungsraten aufzuweisen als die Pakistaner oder Bangladeschis (beide überwiegend moslemische Gruppen), obwohl sie niedrigere Armutsraten haben.

Der zweite Einwand ist subtiler. Wenn man sagt, dass Unterschiede in den Kriminalitätsraten mehr oder weniger durch Unterschiede im Einkommen bedingt sind, dann heißt das, man behauptet, wenn man die Einkommensunterschiede zwischen den Gruppen ausgleicht, dass dann auch die Unterschiede in der Kriminalitätsraten verschwinden (oder zumindest weitgehend vermindert werden), weil eben Einkommensunterschiede Unterschiede in den Kriminalitätsraten bedingen. Dies aber ist sehr viel problematischer als es auf den ersten Blick scheint.

Stellen wir uns einen Vergleich zwischen Moslems und Nicht-Moslems innerhalb der gleichen Einkommensbereichs vor, bei dem wir feststellen, dass die Unterschiede in den Kriminalitätsraten fast bei null liegen. Können wir daraus folgern, dass Armut der bei weitem wichtigste kausale Faktor für die Unterschiede der Kriminalitätsraten ist und dass das „moslemische“ Kriminalitätsproblem tatsächlich ein Armutsproblem ist? Die Antwort lautet natürlich „nein“, und der Grund dafür ist die uralte logische Täuschung der Verwechslung von Korrelation und Kausalität. Die Behauptung, dass eine Reduzierung der Armutsunterschiede auch die Unterschiede in den Kriminalitätsraten reduziert, kommt der Behauptung gleich, dass Armut und Kriminalität miteinander korrelieren. Aber es gibt nicht mehr Beweise dafür, dass Armut Kriminalität verursacht, als dafür, dass Kriminalität Armut verursacht; beides könnte in gleichem Maße zutreffen. Entsprechend könnte es auch so sein, dass sowohl Kriminalität als auch Armut von einer noch nicht in Betracht gezogenen dritten Variablen abhängen und Armut und Kriminalität sich nicht in der einen oder anderen Richtung bedingen. Oder anders ausgedrückt: selbst wenn Kriminalität und Armut miteinander korrelieren, ist noch lange nicht klar, warum das so ist. Vielleicht werden die Armen kriminell, weil sie es sich nicht leisten können, das zu kaufen, was sie brauchen, und sind deshalb voll Zorn auf die Welt (A und B korrelieren, A verursacht B). Vielleicht sind die Kriminellen arm, weil ihr kriminelles und dysfunktionales Verhalten ihre Bildungs- und Berufskarriere unterbrochen hat und sie keine einträgliche und befriedigende Arbeit finden können (A und B korrelieren, B verursacht A). Vielleicht gibt es eine psychologische Symptomatik (Impulsivität, mangelnde Frustrationstoleranz, Mangel an Selbstdisziplin, niedrige Intelligenz), die Kriminalität und Armut begünstigen (A und B korrelieren, werden aber beide durch einen dritten Faktor C verursacht, der mit beiden korreliert). Vielleicht sind all diese Faktoren in einem gewissen Ausmass beteiligt und schaffen eine komplexe, schwer zu analysierende Situation. Diese Fragen bezüglich der Kausalität in den Sozialwissenschaften entziehen sich nicht der Beantwortung, jedenfalls nicht prinzipiell. Aber von keiner Untersuchung des Problems der moslemischen Kriminalität ist zu erwarten, dass sie zu sicheren Ergebnissen führt, oder auch nur Erklärungsansätze liefert, solange sie von der wirren und verwirrenden Vulgärkriminologie behindert wird, die im modernen politischen Diskurs eine solche Plage darstellt. Ganz abgesehen von den obigen Überlegungen, sollte es auch ziemlich offensichtlich sein, dass Verbrechen wie der Versuch, zehn Flugzeuge gleichzeitig explodieren zu lassen, oder der Plan, die britischen Wasservorräte zu vergiften, Züge in die Luft zu jagen, Menschen mit dem Tode zu bedrohen, weil sie Romane geschrieben oder Karikaturen gezeichnet haben, Menschen mit dem Messer abzustechen oder sie mit Säure zu übergießen, weil sie die „Familienehre“ besudelt haben, den eigenen Töchtern Teile der Sexualorgane herauszuschneiden oder Journalisten zu verprügeln, die Wahlbetrug aufzuklären versuchen, nicht von Armut verursacht sind. Gibt es jemanden, der dieses bezweifelt? Kann dies überhaupt jemand bezweifeln?

Vergessen wir die Unterschiede in den Altersprofilen zwischen Moslems und anderen?

Verschiedene Gruppen innerhalb desselben Landes haben oft verschiedene Altersverteilungen und die Kriminalitätsraten können sich als Funktion des jeweiligen Alters unterscheiden. Wenn sich z. B. feststellen lässt, dass bei der moslemischen Community im VK die Vandalismusrate höher ist, Vandalismus aber auch unter Jugendlichen stärker verbreitet ist, dann wäre man mit der Frage konfrontiert, ob nicht der Unterschied in der diesbezüglichen Kriminalitätsrate zum Teil eine Funktion der Altersunterschiede ist. Diese Frage könnte geklärt werden, indem man die Kriminalitätsraten zwischen ähnlichen Altersgruppen aus der moslemischen Community und aus der restlichen Bevölkerung vergleicht. Hierbei könnte sich ergeben, dass ein Teil der Variation in der Kriminalitätsrate verschwindet, dass sie völlig verschwindet, oder, dass bei Moslems sogar eine geringere Wahrscheinlichkeit besteht, Vandalismus zu begehen. (…)

Nichtsdestoweniger ist es äußerst unwahrscheinlich, dass sich große Unterschiede in der Kriminalitätsrate auf diese Weise völlig hinwegerklären lassen. Solange Kriminologen diese Fragen nicht systematisch angehen, können die, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, höchstens sagen, dass eine Berücksichtigung des Durchschnittsalters der Gruppen lediglich einen Teil der Unterschiede in den Kriminalitätsraten zwischen den Moslems und den Nicht-Moslems erklären könnte. Wenn man voraussetzt, dass Moslems im allgemeinen die Charakteristika überdurchschnittlich krimineller Gruppen aufweisen (geringe Leistungsniveaus in Schule und Beruf, starke Abhängigkeit von Transferleistungen usw., also Phänomene, die nicht mit dem Alter erklärt werden können), dann würden wir es für unwahrscheinlich halten, dass Unterschiede in den Kriminalitätsraten oder in der Häufigkeit des Gefängnisaufenthalts sich in größerem Ausmaß als Effekte des Altersunterschieds deuten lassen. Und ganz sicherlich werden wir nicht feststellen, dass z. B. die Tendenz von Moslems, Terrorakte zu planen, eine Folge der Tatsache ist, dass sie jünger als andere Bevölkerungsgruppen sind.

Sind wir fremdenfeindlich?

Das Wort „fremdenfeindlich“ wird oft denjenigen im VK entgegengeschleudert, die an irgendeinem Aspekt des Verhaltens von Menschen ausländischer Herkunft Anstoß nehmen und denen damit angedeutet werden soll, dass dies fragliche Anstoßnehmen nicht wirklich ehrlich gemeint ist, sondern dass in Wahrheit nichts anderes als eine generelle Ablehnung der fraglichen Gruppe dahinter steckt. Solange es allerdings keine Gründe gibt, zu glauben, dass an dem Verhalten von Immigranten grundsätzlich kein Anstoß genommen werden darf (und es erscheint unwahrscheinlich, dass es solche Gründe gibt, um es mal milde auszudrücken), solange liegt die Beweislast sicherlich auf der Seite der Ankläger.

Eine Frage an diejenigen, die glauben, dass wer sich auf die Kriminalität der Moslems konzentriert, dies nur tut, weil er fremdenfeindlich ist und alle Ausländer ablehnt: warum konzentrieren diese Fremdenfeinde ihre Aufmerksamkeit nicht auch auf die Chinesen? Ist es einfach deshalb, weil sie noch keinen einigermaßen plausiblen Vorwand gefunden haben, die Chinesen anzugreifen und sie als Bedrohung darzustellen? Oder könnte es vielleicht sein, dass die Chinesen für bestimmte Probleme gar nicht verantwortlich sind? Könnte der Grund sein, dass Chinesen unverhältnismäßig wenig kriminell sind, vor allen in Hinsicht auf Gewaltkriminalität, Sexualverbrechen und Eigentumsdelikte? Könnte es sein, dass es damit zusammenhängt ? Könnte es nicht sein, dass die signifikanten ethnischen und kulturellen Unterschiede, die zwischen den Chinesen und anderen Gruppen im VK existieren, für die, die sich mit der Kriminalität der Moslems beschäftigen, einfach nicht von Interesse sind, geschweige denn einen Grund für Feindseligkeit darstellen, weil sie eben nicht die Kriminalitätsrate der Chinesen steigern? Und ist es nicht doch ziemlich schwierig, dies mit der Behauptung in Einklang zu bringen, dass diese Leute nicht anderes als ein Haufen von Fremdenfeinden und Rassisten sind?

VIII. Schlussfolgerungen

Wir denken, dass es gerechtfertigt ist, zum Abschluss folgende Feststellungen zu treffen:

Es trifft allgemein zu, dass Moslems im VK erheblich krimineller sind als die Bevölkerung des VK als ganze, unabhängig davon, welchen nationalen Hintergrund sie haben oder welcher Einwanderergeneration sie angehören (erste, zweite, usw.).
Dies ist ein robuster Trend, der in ähnlicher Form in ganz Westeuropa beobachtet werden kann. Tatsächlich macht ein Blick auf das Kriminalitätsproblem der Moslems in Ländern wie Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Deutschland und Schweden deutlich, dass das VK – beunruhigenderweise und ungeachtet der Vielfältigkeit der einschlägigen Probleme – ein nicht so gravierendes Problem mit der moslemischen Kriminalität hat wie viele seiner europäischen Nachbarn.
Bestimmte nicht-moslemische Einwanderergruppen im VK sind gesetzestreuer als die weiße britische Bevölkerung, wie ihre niedrigeren Inhaftierungsraten und die diesbezügliche vorherrschende Wahrnehmung in der Bevölkerung zeigen. Dass dies so ist, trotz ihrer höheren Armutsraten und der mit der Einwanderung verbundenen Schwierigkeiten, denen sie zweifelsohne ausgesetzt sind, zeigt sehr deutlich, dass das Kriminalitätsproblem der Moslems kein „Einwandererproblem“, kein „Rassenproblem“, kein „Armutsproblem“ und auch nicht ein „Problem der sozialen Exklusion“ ist.
Deswegen scheint es eine vernünftige Schlussfolgerung zu sein, dass es etwas im Islam selbst gibt, das im statistischen Querschnitt die Menschen, deren Einstellungen und Verhaltensweisen sich aus dem Islam ableiten, häufiger zu kriminellem, aggressivem und gewalttätigem Verhalten verführt als es sonst der Fall sein würde. Tatsächlich erreicht inzwischen eine allmählich anwachsende Menge wissenschaftlicher Beweise aus den Disziplinen der Kriminologie und Psychologie die Öffentlichkeit, die nahelegt, dass dies tatsächlich der Fall ist.
Diese durch den Islam verursachten Andersartigkeiten im Verhalten sind nicht unbedeutend, sie können sogar sehr erheblich sein. Wir hier im VK sind insofern noch in der glücklichen Lage, dass diese Andersartigkeiten im Vergleich zu einigen anderen Ländern relativ unbedeutend sind (obgleich in absoluten Zahlen doch erheblich). Wir denken jedoch nicht, dass dies ein Grund zur Selbstgefälligkeit ist, und schon gar nicht ein Grund, davon abzusehen, sich um diesen beunruhigenden Stand der Dinge je früher, desto besser zu kümmern.
Angesichts des ernsten moslemischen Kriminalitätsproblems, das wir bereits haben, der rapiden Wachstumsrate der moslemischen Bevölkerung, der allgemein unzureichenden Integration der moslemischen Community im VK und angesichts der Existenz starker separatistischer, suprematistischer und subversiver Tendenzen in dieser Gemeinschaft haben wir das Gefühl, dass ein ernstzunehmender Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung in den von Moslems dicht bevölkerten Stadtteilen in den kommenden Jahren eine durchaus anzunehmende Möglichkeit darstellt. Man beachte, dass wir nicht behaupten, ein solcher Zusammenbruch sei unausweichlich. Wir betonen nur, dass wenn man einerseits sich weigert, etwas dagegen zu unternehmen, dass ein aus einer unverhältnismäßig kriminellen, feindseligen, entfremdeten und sich weiter selbst entfremdenden religiösen Gruppe bestehender Teil der Bevölkerung des VK ständig weiter anwächst (ungeachtet der Fraktionierungen und Spaltungen in der Gruppe selbst), es andererseits unakzeptabel ist, dass dieser Vorgang als schlicht „unvermeidlich“ und deswegen als zu tolerieren dargestellt wird, egal, welcher Art die Konsequenzen sein mögen.
Auf der Grundlage des Gesagten stellen wir folgende Forderungen auf:

1. Wir fordern den Innenminister auf, deutlich zu machen, welche Art von Balance zwischen der Durchsetzung der Gesetze und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung von den Polizeikräften erwartet wird. Wir fragen auch, ob diese Balance auch für alle ethnischen und religiösen Gruppen im VK die gleiche ist, und falls nicht, warum nicht. Antworten, die darauf hinauslaufen, dass „es von den Umständen abhängt“, werden wir nicht anerkennen.

2. Wir fordern den Innenminister auf, eine unabhängige Kommission zu schaffen, die die Beziehung zwischen Islam und Kriminalität untersucht und dabei nicht nur Beweismaterial aus dem VK heranzieht, sondern aus allen westeuropäischen Ländern, die ähnliche Erfahrungen mit moslemischer Einwanderung haben.

3. Wir fordern den Innenminister auf, die als Folge der moslemischen Kriminalität für den britischen Staat (d. h. die von der öffentlichen Hand bezahlten Kosten) und für die einzelnen Bürger (d. h. von Privatpersonen bezahlten Kosten) zu berechnen. In diese Berechnung müssen sowohl die direkten Kosten dieser Straftaten (körperliche Schäden, Sachschäden etc.) als auch die indirekten Kosten (Ausgaben für die und durch die Polizei, für die Gefängnisse und Sicherheitsdienste, Produktivitätsverluste durch Antiterrormaßnahmen etc.) eingehen.

4. Wir fordern den Innenminister auf, in allen Bereichen, die mit dem Problem der Kriminalität der Moslems befasst sind, sehr viel differenziertere Methoden der Datenerhebung einzuführen, so dass Analysten in die Lage versetzt werden, ihr Verständnis der Situation zu verbessern.

5. Wir fordern den Innenminister auf, zu klären, ob das besagte Problem irgendeinen Einfluss auf die Einwanderungspolitik gegenüber den Moslems hat. Wenn dies nicht der Fall ist, fordern wir den Minister für Einwanderung auf, genau zu erklären, was ihn zu dem Schluss gebracht hat, dass das besagte Problem so unbedeutend ist und auch in Zukunft so unbedeutend sein wird, dass es nicht verdient, unter den relevanten Gesichtspunkten der Einwanderungsgesetzgebung und -politik reflektiert zu werden (wie z. B. unter dem Gesichtspunkt der Einwanderung zum Zweck der Familienzusammenführung, die eine der Hauptursachen für das Anwachsen der moslemischen Community ist).

6. Wir fordern den Innenminister auf, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ausländische Kriminelle, seien sie Moslems oder nicht, nach Verbüßung ihrer Haftstrafen auf Dauer aus dem VK ausgewiesen werden. Wir fordern auch dazu auf, neue Gesetze einzuführen, die es erlauben, denjenigen ausländischer Herkunft, die besonders schwere Gewalttaten begangen haben, die britische Staatsbürgerschaft abzuerkennen, um so ihre Rückführung in ihre Ursprungsländer zu erleichtern.

7. Wir fordern, dass der Innenminister sich mit der Polizei darüber berät, was die wahrscheinlichen langfristigen Implikationen einer immer weiter anwachsenden, unverhältnismäßig kriminellen moslemischen Population im VK sein werden. Die Ergebnisse dieser Beratung sollten der britischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sobald sie vorliegen.

8. Wir fordern den Innenminister auf, eine unabhängige Kommission zu schaffen, deren Aufgabe die gründliche Untersuchung der Zwangsprostitution von Kindern im VK ist, mit dem besonderen Schwerpunkt der Situation im Norden Englands angesichts der kriminellen Aktivitäten der dortigen pakistanischen Bevölkerung. Wir fordern ebenfalls, dass diese Kommission die dortigen Polizeikräfte zum Gegenstand ihrer Untersuchung macht, unter der Fragestellung, ob sie sich hinsichtlich ihrer Verantwortlichkeit in dieser Angelegenheit einer groben Verletzung ihrer Amtspflichten schuldig gemacht haben.

9. Wir fordern den Innenminister auf, eine umfassende öffentliche Untersuchung hinsichtlich der langfristigen Konsequenzen durchzuführen, die sich daraus ergeben können, dass es der moslemischen Population des VK ermöglicht wurde, jedes Jahr Zehntausende von Bräuten aus ihren diversen Ursprungsländern zu importieren und so ihre Wachstumsrate auf das gegenwärtige alarmierende und nicht aufrechtzuerhaltende Niveau zu heben.

10. Wir fragen den Innenminister, ob er folgenden Aussagen zustimmt:

a) dass die Legitimation des britischen Staates auf seiner Fähigkeit beruht, die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben, der zwischen ihm und der britischen Bevölkerung besteht; dass die besagte Legitimation in dem Maße schwindet, in dem der britische Staat bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen versagt;c) dass zu den wichtigsten dieser Verpflichtungen der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums der britischen Bevölkerung vor ihrer Ausbeutung und Zerstörung gehört;

d) dass das Problem der Kriminalität der Moslems ein rasch fortschreitendes (obgleich zur Zeit nur partielles) Versagen darstellt, diese Verpflichtung zu erfüllen;

e) dass ein andauerndes Versagen des britischen Staates in diesem Bereich das Potential hat, den Gesellschaftsvertrag in Gänze aufzulösen;

f) dass eine Auflösung des Gesellschaftsvertrages die britische Bevölkerung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig hält, um ihr Leben und ihr Eigentum vor Ausbeutung und Zerstörung zu schützen, in völliger Unabhängigkeit von den Wünschen des britischen Staates.

Falls der Innenminister einigen oder allen dieser Aussagen keine Zustimmung gibt, dann fordern wir ihn auf, die Natur und die Gründe seiner fehlenden Zustimmung deutlich zu machen, um der britischen Bevölkerung ein besseres Verständnis der Art und Weise zu ermöglichen, in der der britische Staat den Gesellschaftsvertrag interpretiert, an den sie gebunden ist.

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