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Maron, Mosebach und der Islam in Deutschland
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Das sind entscheidende Fragen,deren Antworten wohl in den Untiefen eines gestörten Identitätsgefüges zu suchen sind. Schon Botho Strauß hat 1993 erkannt, daß die linken Intellektuellen nicht freundlich zum Fremden um seiner selbst willen sind, „sondern weil sie grimmig sind gegen das Unsere und alles begrüßen, was es zerstört“, woran sich utopische Hoffnungen und Wahnideen knüpfen. Was aber das „Unsere“ ist, das gerade die Deutschen so scheuen, läßt sich nicht durch einen Katalog von „Werten“ oder ein regulatives System ersetzen, denn unser gewordenes geschichtliches Sein umfaßt viel mehr als dies.
Jan Werner Müller kritisierte in der Zeit, daß der europäische Rechtspopulismus à la Wilders und Le Pen „Werte wie Freiheit und Emanzipation“ nicht „liberal-universalistisch“ verstehen würde, „sondern als Teil eines nationalen Selbstverständnisses, das die Fremden – vor allem die Muslime – nicht teilen können.“ Das kann man drehen und wenden und bewerten, wie man will: Wilders, Le Pen & Co. sind hier nicht nur faktisch im Recht: sobald diese „Werte“ tatsächlich absolut, als oberster Gott quasi, gesetzt werden, verlieren sie ihren konkreten Sinn und ihre Erdung, entorten und abstrahieren sich ins Bodenlose und Luftleere, machen ihre Gläubigen letztlich politik- und überlebensunfähig.
Das pluralistisch-liberale System, das durchaus dem europäischen Hang zum Individualistischen entgegenkommt, kann nur so lange einigermaßen bestehen, als in der Gesellschaft ein gewisser Konsens existiert, und die „kulturellen Selbstverständlichkeiten“ und Erwartungshaltungen im Großen und Ganzen geteilt werden. Wenn der pluralistische Ansatz jedoch überdehnt wird, droht das ohnehin schon recht fragile und komplizierte Gefüge auseinanderzufallen. Und dieser Fall tritt eben durch die signifkante Zuwanderung von Moslems ein, deren mentale Prägungen und primäre Loyalitäten zu einem erheblichen Teil grundverschieden von den Unseren sind. Dennoch müssen sie vom Rechtsstaat und vom Grundgesetz her als Gleiche behandelt werden. Und das wirft nun einige nicht geringe Probleme auf.
Der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde äußerte in einem Interview dazu:
Den Katalog solcher verbindlicher Normen finden Sie im Grundgesetz. Jenseits dessen gehört es aber auch zur freiheitlichen Ordnung einer Gesellschaft, dass sie innere Vorbehalte gegenüber ihre Wertsetzungen akzeptiert. (…) Entscheidend ist, dass alle Bürger das geltende Recht und die Gesetze anerkennen und befolgen. Wenn aber jemand denkt, „eigentlich ist das nichts Gutes, andere Gesetze wären besser“ – dann ist ihm das unbenommen. Die Gedanken sind frei. Daran darf eine freie Gesellschaft keinen Zweifel lassen.
Ihnen genügt wirklich die formale Anerkenntnis, auch ohne innere Zustimmung?
Innere Zustimmung wäre gewiss wünschenswert. Ich darf sie aber nicht zur Voraussetzung für ein Leben in unserem Land machen. Ich halte gar nichts davon, Einwanderern irgendwelche Wertebekenntnisse abzuverlangen, zumal der Begriff „Wert“ schwammig ist und mit den verschiedensten Inhalten gefüllt werden kann. Verlangen kann und muss ich, dass sich jeder an die Gesetze hält. Mit dieser bürgerlichen Loyalität muss ich es dann aber auch bewenden lassen. Zumal auch diese mehr ist als etwas rein Formales.
Worin liegt das „mehr“?
Im pflichtgemäßen Verhalten gegenüber einer Rechtsordnung, wie sie übrigens der Islam von den Gläubigen in der Diaspora ausdrücklich erwartet.
Schon hier könnte man einwerfen: vor allem aus taktischen Gründen. Und für den gläubigen Moslem steht in jedem Fall das islamische Recht über dem jeweiligen Recht des Diaspora-Staates. Böckenförde zeigte sich dennoch optimistisch:
Das bewirkt eine bestimmte Einstellung. Rechtsgehorsam, wie es das Verfassungsgericht einmal genannt hat, hat so sehr konkrete Verhaltensweisen zur Folge, die auch geeignet sind, mentale Gegensätze auf die Dauer abzuschleifen.
Auf letzteres sollte man nicht vertrauen, zumal die Frage offen bleibt, wodurch der Rechtsgehorsam, der Respekt vor dem Gesetz, also die nicht nur taktische Anerkennung seiner Legitimität denn erzwungen werden soll, wenn nicht von vornherein eine gewisse innere Zustimmung besteht, wie man sie eben bei den meisten Stammeuropäern voraussetzen kann. Sollte sie nur auf Gewaltandrohung beruhen, ist die Grundlage brüchig. Die Respektlosigkeit vor Staatsorganen und Polizei ist europaweit ein typisches und häufiges Phänomen unter moslemischen Einwanderern, insbesondere unter den notorisch unruhigen „Jugendlichen“.
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